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Erddeponie in Schwabenrod

Erddeponie in Schwabenrod

Wir haben geschlossen und es kann momentan keine Erde angenommen werden.



Herzlich willkommen
Herzlich willkommen auf der In­ter­net­prä­senz der Erddeponie in Schwabenrod. Auf unserer Website finden Sie Informationen über unser Unternehmen. Diese beinhalten unsere Leistungen, eine Anfahrtsskizze, Bilder und über das integrierte Kontaktformular können Sie sich bequem mit uns in Verbindung setzen.



Leistungen
Wir nehmen Ihren unbelasteten Erd- und Steinaushub in unserer Erddeponie in Schwabenrod entgegen. Vor der ersten Anlieferung bitten wir um eine telefonische Kontaktaufnahme oder nutzen Sie das Kontaktformular oder unsere E-Mail-Adresse. Die Anlieferung kann von Montags bis Samstags erfolgen. Eine schnelle und unkomplizierte Anlieferung ermöglicht ein Anlieferungssschein, den Sie bei der ersten Lieferung von uns erhalten. Auf diesem können Sie ihre Fahrten dokumentieren. Sobald sich eine gewisse Menge an Aushub auf der Fläche der Deponie befindet, wird diese mit unserer eigenen Raupe geräumt, sodass ein sicheres, einfaches und schnelles Entladen jederzeit möglich ist. Durch den großen Entladebereich sind wir in der Lage auch größere Mengen Aushub anzunehmen. Rufen Sie uns einfach an und wir besprechen weitere Details.

Preise
Den Preis pro lose Masse teilen wir Ihnen gerne innerhalb eines ersten Telefongespräches mit. Die erste Lieferung ist nur nach einer telefonischen Absprache möglich. Sie können Ihren Aushub wochen- sowie samstags anliefern.

Sie erreichen uns unter:

Tel. 06631 916508
Fax 06631 916509



Anfahrtsweg

Kontakt
Gerne können Sie uns eine E-Mail an info@erddeponie-schwabenrod.de senden. Alternativ könnnen Sie auch das integrierte Kontaktformular verwenden.

Schreiben Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Nachricht!


Allgemeine Bedingungen und Anweisungen zur Erddeponie!
  • Der Besitzer stellt seine Lagerstätte für unbelasteten Erdaushub(Z0) nach der technischen Regel M20(LAGA) gegen Entgelt zur Verfügung.
  • Ein Rechtsanspruch auf Abnahme besteht nicht.
  • Benutzer der Deponie sind verpflichtet dem hier arbeitenden Personal entsprechende Auskünfte über den abzuladenden Erdaushub, insbesondere hinsichtlich Zusammensetzung und Herkunft zu geben.
  • Das Betreten des Grundstückes geschieht auf eigene Gefahr.
  • Die Ablagerung von Erdaushub ist nach den Anordnungen des zuständigen Deponiewartes an den von ihm zu bestimmenden Stellen vorzunehmen. Seinen Anordnungen ist in allen die Platznutzung und Ablagerung betreffenden Fragen Folge zu leisten.
  • Das wilde Ablagern von Erdaushub, Bauschutt und sonstigen Materialien ist auf und um das Gelände verboten. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht und auf Kosten des Verursachers behoben.
  • Der Aufenthalt von betriebsfremden Personen auf dem Deponiegelände ist nur zur Anlieferung des Erdaushubes und für die Dauer des Abladens gestattet.
  • Sollten sich bei der Sichtprüfung des angelieferten Erdaushubes Bedenken ergeben, kann die Anlieferung sofort gestoppt und zurückgewiesen werden.
  • Es werden in Abständen Rückstellproben genommen und für Kontrolluntersuchungen den prüfenden Behörden zur Verfügung gestellt.
  • Die für die Anlieferung von Erdaushub Verantwortlichen sowie die Anfahrer übernehmen mit der Ablagerung die Gewähr dafür, dass die angelieferten Stoffe nicht mit Schadstoffen belastet sind.
  • Sie haften als Gesamtschuldner für die Kosten von Sanierungsmaßnahmen, falls sich unzulässige Stoffe in Ihrer Anlieferung befinden.
  • Der Grundstückseigentümer übernimmt keine Haftung bei Unfällen, Sachschäden an Fahrzeugen und dergleichen, die im Deponiegelände entstehen.
  • Der Fahrzeugführer ist für die Kippsicherheit seiner Fahrzeuges eigenverantwortlich mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen.